Aktuelles & Veranstaltungen
Dienstag, 20. Dezember 2011
Ein Kunstprojekt zur Wahrnehmungssensibilisierung.
Eine Ausstellungsreihe zur Prävention von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende an die möwe
Spendenbegünstigungs-
bescheid:
Laut §4a Z. 3 und 4 EStG sind Spenden an unsere Organisation rückwirkend zum 1.1.2009 steuerlich absetzbar.
Als SpenderIn machen Sie die Spenden als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend.







