Aktuelles & Veranstaltungen
Montag, 5. Juli 2010
Scheckübergabe der Firma Seipt & Partner für die Spendensammlung anlässlich des Firmenfestes am 17. Juni 2010 im Restaurant Francesco, 1190 WienDie möwe bedankt sich recht herzlich...
Steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende an die möwe
Spendenbegünstigungsbescheid:
Spenden an die möwe-Kinderschutzzentren, gemeinnützige GmbH, sind gemäß §4a Z. 3 und 4 EStG rückwirkend zum 1.1.2009 steuerlich absetzbar. Das Finanzamt Wien 1/23 hat uns bescheinigt, dass unsere Organisation die Voraussetzungen erfüllt und wir zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Kathastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, gemäß § 4a Z.3 und § EStG, gehören.
Die Spender müssen die Spenden entweder als Betriebsausgabe oder Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Die Belege (in aller Regel Einzahlungsnachweise) sind nur auf Verlangen vorzulegen. Das gilt für die Jahre 2009 und 2010. Ab 2011 müssen die empfangenden Institutionen die Spender dem Finanzamt melden.
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